Geschichte

Im Jahre 2020 legte einer der Fratres, der zuvor Mitglied eines Säkularinstitutes war, in der Begleitung von Bischof Vitus Huonder vor Gott einige Gelübde ab. Der Frater arbeitete damals in einem religiösen Haus in der Betreuung. Ein katholischer Mitarbeiter des gleichen Hauses schloss sich ihm an. Zuerst trafen wir uns zum Gebet und zu geistlichen Übungen wie monatliche Einkehrtage. Dann gründeten wir eine geistliche Wohngemeinschaft, zuerst im Kanton Thurgau, dann im Kanton Sankt Gallen, alles nach dem Vorbild der jungen Kirche in Jerusalem.

Nach einer Zeit haben wir auf Anraten von Geistlichen ein Kleid entwickelt, um den inneren Zusammenhalt zu stärken und der Vermassung entgegenzuwirken. Die Stadt auf dem Berg kann nicht verborgen bleiben. Auf Bitten einer Familie haben wir uns entschieden, dieser bei der Betreuung der Kinder und bei der Unterweisung im Glauben behilflich zu sein. Wir bewohnten in dieser Zeit ein Haus im Wald, in dem wir ein Oratorium einrichteten. Einer der Fratres musste aufgrund äusserer Umstände in einer öffentlichen Institution arbeiten. Nachdem diese Mission abgeschlossen war, zogen die Fratres in den Kanton Sankt Gallen. Jetzt arbeiten beide Fratres, um so wie der heilige Paulus für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen.

Die Fratres – Geschichte der Cella Benedictina

Ein Tag in der Cella Benedictina

Der ganze Tag der Söhne des Heiligen Benedikt wird durch den Rhythmus der Liturgie geregelt. Die einzelnen Gebetszeiten geben allen anderen Aktivitäten die zeitliche Ordnung.

Das Oratorium der Cella Benedictina Den ganzen Tag entdecken

Liturgie des Himmels

Das Herzstück unseres Alltags bildet die Verherrlichung Gottes in der Liturgie der Kirche.

Jeden Tag singen wir die sieben Gebetszeiten Laudes, Prim, Terz, Sext, Non, Vesper und Komplet. Die Matutin beten wir jede Nacht.

Die feierliche Hl. Messe mit dem gregorianischen Gesang, steht an erster Stelle und wird regelmässig von befreundeten Priestern in unserer Hauskapelle gefeiert.

Liturgie – Heilige Messe

„Nihil operi Dei praeponatur"

— Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden
Regula Benedicti, Kapitel 43